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Leitsatz zu § 502 Abs 1 ZPO

ZivilprozessrechtZfRV-LS 2002/45ZfRV-LS 2002, 192 Heft 5 v. 1.10.2002

§ 502 Abs 1 ZPO

Die Leitsätze befassen sich mit den Aufgaben des OGH hinsichtlich der Anwendung ausländischer Normen, und dem möglichen Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage.

OGH 13.02.2002, 2 Ob 39/02b

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