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Leitsatz zu §§ 79ff EO

Internationales RechtZfRV 2001/57ZfRV 2001, 192 Heft 5 v. 1.10.2001

§§ 79ff EO

Der Leitsatz legt fest, dass ausländische Urteile, die aufgrund eines Staatsvertrages als vollstreckbar anzuerkennen sind materielle Rechtskraftwirkungen, auch für später eingebrachte Anträge, die das begriffliche Gegenteil begehren, entfalten.

OGH 15.02.2001, 8 Ob 18/01g

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