§ 879 Abs 1 ABGB, TLGVG (Tiroler Landesverkehrsgrundgesetz)
Die Leitsätze legen fest, dass ein, um den Kläger eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffender, abgeschlossener Kauf- und Leasingvertrag nichtig sei, da er gegen das TLGVG verstoße. Ein Kredit- und Verpfändungsvertrag seien aber nicht unbedingt als Umgehungsgeschäfte und nichtig einzustufen.