§ 12 FBG; § 33 FBG; Art 47 Bilanzrichtlinie 78/660/EWG; Art 3 Publizitätsrichtlinie 68/151/EWG
Der Leitsatz legt fest, dass gegen die Umsetzung der Bilanz- und Publizitätsrichtlinie durch die österreichischen Offenlegungsvorschriften keine Bedenken bestehen.