Art 47 Abs 2 und 3 EG; 2. AnerkennungsRL 89/48/EWG , ABl Nr L 209 vom 24.07.1992, 25
Die Leitsätze befassen sich mit der Beantwortung einer Vorlagefrage durch den EuGH, in der er es den Mitgliedsstaaten offen hält eine arztähnliche Tätigkeit den Ärzten vorzubehalten, solange noch keine HarmonisierungsRL für diesen Bereich erlassen ist.