KAusländerGEG 1973; KGVG 1994; § 879 ABGB
Die Entscheidung behandelt den zeitlichen Geltungsbereich des KärntnerGVG zum Kärntner AuslGEG und allfällige Schadenersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche, die aus einer Erfüllungsverweigerung aus einem aufschiebend bedingten Rechtsgeschäft (genehmigungspflichtig) resultieren.