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Leitsätze zu Art 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 1988/512

Internationales RechtZfRV 2000/52ZfRV 2000, 147 Heft 4 v. 1.9.2000

Art 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 1988/512

Die Leitsätze befassen sich mit dem Umfang der in dem Haager Übereinkommen festgelegten Aufgaben der zentralen Behörden, speziell die Frage der Befugnis einer Besuchsrechtsbegründung.

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