Art 21 Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung BGBl 1988/512
Die Leitsätze befassen sich mit dem Umfang der in dem Haager Übereinkommen festgelegten Aufgaben der zentralen Behörden, speziell die Frage der Befugnis einer Besuchsrechtsbegründung.