Zusammenfassung: Im Beitrag wird die Änderung der Rechtslage in Slowenien bzgl. des Erwerbs von unbeweglichen Sachen durch Ausländer geschildert.
Rechtsgrundlagen: Art 68 Slowenische Verfassung; Europäisches Assoziierungsabkommen (Abl der Republik Slowenien, Mednarodne pogodbe (völkerrechtliche Verträge)Nr 44/97); Gesetz über die Ermittlung der Gegenseitigkeit