Zusammenfassung: Im Beitrag wird ein geschichtlicher Überblick über die Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse geboten, und der neue Komitologiebeschluss aus dem Jahre 1999 mit seinen Reformen vorgestellt.
Rechtsgrundlagen: Art 202 EGV; Komitologiebeschluss 1987; Einheitliche Europäische Akte; Komitologiebeschluss 1999