Art 5 MarkenRL; Art 7 MarkenRL
Die Leitsätze befassen sich mit dem Zweck der Markenschutzlinie und der Klagebefugnis des Lizenznehmers, weiters mit der Bestimmung des Begriffs der Kennzeichenverletzung und dem negativen Tatbestandsmerkmal des Fehlens der Zustimmung des Markeninhabers bei Inverkehrbringen außerhalb der EWR.