Art 1 Haager Staßenverkehrsübereinkommen; Art 3 Haager Staßenverkehrsübereinkommen; § 25 IPRG
Der Leitsatz behandelt die Frage über das anzuwendende Recht bei Verkehrsunfällen und die Anwendbarkeit des Haager Straßenverkehrsübereinkommens bei Schadenersatzforderungen von nur mittelbar Geschädigten.