BGBl 1969/316; § 4 AusführungsG BGBl 1969/317; § 6 AusführungsG BGBl 1969/317
Die Leitsätze behandeln das Erfordernis einer Beglaubigung von Übersetzungen durch einen in Österreich eingetragenen Gerichtsdolmetscher im Falle von Geltendmachungen von Unterhaltsansprüchen.