Kleine und nicht komplexe (Rück-)Versicherungsunternehmen (small and non-complex undertakings) dürfen die in der RL 2025/2 ("Solvency II Review", umzusetzen bis 29. 1. 2027) vorgesehenen Proportionalitätsmaßnahmen ex lege anwenden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Unternehmen die in der RL vorgegebenen Kriterien für SNCU erfüllt. Dann reicht eine Notifikation an die Home-Authority; diese hat in Ausnahmefällen ein Untersagungsrecht. Unternehmen, welche die Kriterien nicht erfüllen, bedürfen dagegen für die Anwendung von Proportionalitätsmaßnahmen der vorherigen aufsichtsbehördlichen Genehmigung; deren Bedingungen sind unionsweit durch eine DelVO festgelegt.

