Die Verwaltungsstrafbarkeit juristischer Personen hat, anders als in den meisten anderen europäischen Staaten, in Ö lange Zeit ein Schattendasein geführt. Das hat sich in den letzten 20 Jahren insb im Finanzmarktrecht deutlich geändert. Dort ist es mittlerweile gang und gäbe, dass Geldstrafen unmittelbar über juristische Personen verhängt werden können. Diese Entwicklung geht vor allem auf unionsrechtliche Vorgaben zurück. Die Verwaltungsstrafbarkeit juristischer Personen ist aber nicht in allen Finanzmarktgesetzen gleich geregelt und manchmal auch weiterhin gar nicht. Das bringt zahlreiche Unklarheiten und Probleme mit sich. Einige sollen in der Folge näher beleuchtet werden.

