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Änderung der Kapitalpuffer-Verordnung 2025: Erhöhung des sektoralen Systemrisikopuffers für Gewerbeimmobilienkredite

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/147ZFR 2026, 357 Heft 7 v. 23.7.2026

Mit der gegenständlichen Novelle11BGBl II 2026/150 vom 23. 6. 2026. passt die FMA die Kapitalpuffer-Verordnung 2025 (KP-V) an die Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) in seiner 47. Sitzung vom 12. 12. 2025 für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers ("FMSG-Empfehlung 6/2025")22FMSG/6/20251. an. Das FMSG hatte der FMA empfohlen, den Systemrisikopuffer gem § 23e BWG für den gesamten Bankensektor für bestimmte Gewerbeimmobilienkredite gem Z 2 der Anlage zu § 23e BWG (sektoraler Systemrisikopuffer) auf 3,5 % dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene zu erhöhen. Die vorliegende Novelle berücksichtigt auch die dazu eingeholte gutachtliche Äußerung der OeNB.

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