Mit der gegenständlichen Novelle1 passt die FMA die Kapitalpuffer-Verordnung 2025 (KP-V) an die Empfehlung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) in seiner 47. Sitzung vom 12. 12. 2025 für den Einsatz des sektoralen Systemrisikopuffers ("FMSG-Empfehlung 6/2025")2 an. Das FMSG hatte der FMA empfohlen, den Systemrisikopuffer gem § 23e BWG für den gesamten Bankensektor für bestimmte Gewerbeimmobilienkredite gem Z 2 der Anlage zu § 23e BWG (sektoraler Systemrisikopuffer) auf 3,5 % dieser Risikopositionen auf konsolidierter und unkonsolidierter Ebene zu erhöhen. Die vorliegende Novelle berücksichtigt auch die dazu eingeholte gutachtliche Äußerung der OeNB.

