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Berücksichtigung des Listing Act in der FMA-Gebührenverordnung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/125ZFR 2026, 307 Heft 6 v. 24.6.2026

Mit der vorliegenden Novelle zur FMA-GebV11BGBl II 2026/130 vom 2. 6. 2026. berücksichtigt die FMA gebührenrechtlich relevante Änderungen des Aufsichtsrechts, die sich aus der VO (EU) 2024/2809 zur Änderung der VO (EU) 2017/1129 , (EU) 596/2014 und (EU) 600/2014 zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der EU für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen vom 14. 11. 2024 (sog "Listing Act") und der diesbezüglichen Begleitgesetzgebung ergeben, nämlich dem Bundesgesetz, mit dem das BörseG 2018, das KMG 2019, das Referenzwerte-Vollzugsgesetz und das WAG 2018 geändert werden.22BGBl I 2026/27. Hierzu wurden im 2. Teil 2. Hauptstück 3. Abschnitt der FMA-GebV einige Tarifposten (TP) angepasst oder eliminiert. Dies betrifft im Speziellen folgende TP:

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