GmbHG: § 25 Abs 1 und Abs 1a
Leitsatz (der Redaktion)
Es begründet keine vom OGH im Interesse der Rechtssicherheit im Einzelfall wahrzunehmende Fehlbeurteilung, wenn die bekl Geschäftsführer die unternehmerische Entscheidung zu treffen hatten, ob bereits entstandene Kursverluste eines Fremdwährungskredits durch die Rückzahlung des Kredits realisiert werden sollten oder ob durch eine Prolongierung des Kredits die (auch von den beratenden Bankmitarbeitern positiv beurteilte) bestehende Möglichkeit einer Erholung des Wechselkurses und dadurch einer Verringerung des gesamten Kreditobligos (inkl der weiteren Kreditkosten) wahrgenommen werden sollte, und das BerufungsG berücksichtigte, dass nach der Rsp die im Jänner 2015 erfolgte Änderung der Währungspolitik der Schweizer Nationalbank selbst für eine Bank - deren Expertise die Bekl hier einholten - nicht vorherzusehen war.

