RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor des Gerichts
Art 7 Abs 1 RL über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und der Grundsatz der Effektivität sind unter Berücksichtigung des Rechts auf Zugang zu einem Gericht sowie der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit dahin auszulegen, dass sie einer gerichtlichen Auslegung einer Bestimmung des nationalen Rechts grds nicht entgegenstehen, nach der die Einreichung einer Klage durch einen Gewerbetreibenden, mit der die Rückerstattung von Leistungen im Rahmen eines Kreditvertrags begehrt wird, der Gegenstand eines separaten, vom Verbraucher eingeleiteten Verfahrens zur Feststellung der Unwirksamkeit dieses Vertrags aufgrund darin enthaltener missbräuchlicher Klauseln ist, vor dem rechtskräftigen Abschluss dieses zuvor von dem Verbraucher angestrengten Verfahrens dazu führt, dass die Verjährungsfrist für die Forderung des Gewerbetreibenden unterbrochen wird, sofern das nationale Gericht unter Berücksichtigung des gesamten innerstaatlichen Rechts sämtliche Maßnahmen ergreift, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Ausübung der dem Verbraucher durch die RL gewährten Rechte nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird.

