RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor des Gerichts
Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen und der Grundsatz der Effektivität sind unter Berücksichtigung des Rechts auf Zugang zu einem Gericht sowie der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Rechtssicherheit dahin auszulegen, dass sie einer Regelung des nationalen Rechts, die es einem nationalen Gericht erlaubt, unter außergewöhnlichen Umständen und wenn es aus Gründen der Billigkeit geboten ist, der Klage eines Gewerbetreibenden, mit der dieser vom Verbraucher die Rückerstattung von Leistungen fordert, die er in Erfüllung eines aufgrund darin enthaltener missbräuchlicher Klauseln unwirksamen Kreditvertrags erbracht hat, stattzugeben, obwohl die Verjährungsfrist für die Forderung dieses Gewerbetreibenden auf Rückerstattung dieser Leistungen abgelaufen ist, grds nicht entgegenstehen, sofern das Gericht bei der Anwendung dieser Regel alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, um sicherzustellen, dass die Ausübung der dem Verbraucher durch diese RL eingeräumten Rechte nicht übermäßig erschwert oder praktisch unmöglich gemacht wird.

