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Im Labyrinth von Forderungsabtretungen: Haftung für Einbringlichkeit oder doch für Richtigkeit?

Judikatur im FokusStephanus SidorenkoZFR 2026/87ZFR 2026, 221 Heft 5 v. 22.5.2026

In der E 6 Ob 212/24f war die Frage zu beurteilen, wie weit die Rechtsfolgen reichen, wenn mehrere Zessionen aufeinanderfolgen und die Parteien diese an Zahlungs statt vereinbaren. Im Zentrum steht dabei, ob der Zedent für die Einbringlichkeit oder für die Richtigkeit der zedierten Forderung einstehen muss - und zwar auch dann, wenn er die Forderung an Zahlungs statt zedierte.

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