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Leitlinien der ESMA für die Kriterien zur Beurteilung der Kenntnisse und Kompetenzen nach MiCAR

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2026/63ZFR 2026, 153 Heft 3 v. 24.3.2026

Die von der ESMA herausgegebenen Leitlinien basieren auf Art 81 Abs 15 lit a MiCAR und Art 16 Abs 1 ESMA-VO. Art 81 MiCAR regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Erbringen der Beratung über Kryptowerte und das Erbringen der Portfolioverwaltung in Bezug auf Kryptowerte.11Die deutsche Übersetzung der Überschrift zu Art 81 MiCAR ist denkbar misslungen: Während die englische Fassung in gut verständlicher Weise tituliert "Providing advice on crypto-assets and providing portfolio management of crypto-assets", lautet die holprige deutsche Überschrift "Beratung zu Kryptowerten Portfolioverwaltung von Kryptowerten" (sic!). Darunter fällt auch die Verpflichtung der Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Beratung zu Kryptowerten erbringen, gem Art 81 Abs 2 MiCAR potenzielle Kunden rechtzeitig vor dieser Beratung darüber zu informieren, ob die Beratung

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