ABGB: §§ 1295 ff
Leitsatz (der Redaktion)
Der kl Kreditkartenkunde legt in seiner aoRev nicht dar, inwiefern den Vorinstanzen eine Fehlbeurteilung unterlaufen wäre, inwiefern dem bekl Kreditkartenunternehmen erkennbar gewesen sein soll, dass der Kunde aufgrund der nach seinem eigenen Vorbringen späteren und nicht mit den Zahlungsaufträgen im Zusammenhang stehenden Transaktionen einem Betrug zum Opfer fallen werde und ein Informationsdefizit aufseiten des Kunden oder ein dem Kreditkartenunternehmen erkennbarer Betrugsverdacht vorlägen.

