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Versagte Bestätigung eines Sanierungsplanes wegen nicht sichergestellter Entlohnung des Sanierungsverwalters

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/53ZFR 2025, 140 Heft 3 v. 26.3.2025

IO: § 125 Abs 5, § 152 Abs 1, § 152a Abs 1 Z 1, § 153 Abs 1, § 155

Leitsätze (der Redaktion)

Vereinbarungen des Insolvenzverwalters mit dem Schuldner oder den Gläubigern über die Höhe der Entlohnung und des Barauslagenersatzes nach § 125 Abs 5 IO sind ungültig. Das gilt auch für die Vereinbarung über eine Stundung und nach § 149 Abs 2 IO auch für die Ansprüche des Insolvenzverwalters bei Abschluss eines Sanierungsplans.

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