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Ablehnung eines Sanierungsplanes mit Treuhandlösung

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/52ZFR 2025, 137 Heft 3 v. 26.3.2025

IO: § 82a Abs 1, § 82 Abs 3, §§ 82a, 141 Abs 2 Z 6, §§ 152a, 152b Abs 2, § 153 Z 2

Leitsätze (der Redaktion)

Die Bestätigung eines Sanierungsplans ist zu versagen, wenn die Entlohnung des Insolvenzverwalters entgegen § 152a Abs 1 Z 1 IO iVm § 153 Z 2 IO weder gezahlt noch beim Insolvenzverwalter sichergestellt ist, sondern dieser dem Schuldner die Bezahlung der rechtskräftig bestimmten Entlohnung bloß stundet und auf die Sicherstellung verzichtet.

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