IO: § 82a Abs 1, § 82 Abs 3, §§ 82a, 141 Abs 2 Z 6, §§ 152a, 152b Abs 2, § 153 Z 2
Leitsätze (der Redaktion)
Die Bestätigung eines Sanierungsplans ist zu versagen, wenn die Entlohnung des Insolvenzverwalters entgegen § 152a Abs 1 Z 1 IO iVm § 153 Z 2 IO weder gezahlt noch beim Insolvenzverwalter sichergestellt ist, sondern dieser dem Schuldner die Bezahlung der rechtskräftig bestimmten Entlohnung bloß stundet und auf die Sicherstellung verzichtet.