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FMA ändert die Zentralverwahrer-Sanierungs-, Abwicklungs- und Notfallsanierungsplanverordnung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2025/253ZFR 2025, 638 Heft 12 v. 15.12.2025

Nach § 3 Abs 3 Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz (ZvVG) hat die FMA durch VO die Mindestinhalte festzulegen,

die ein Sanierungsplan jedenfalls enthalten muss, um eine Fortführung der kritischen Tätigkeiten eines Zentralverwahrers zu gewährleisten (Z 1),

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