RL 2007/64/EG (PSD): ErwGr 31-35, Art 56 Abs 1 lit b, Art 57-62
Tenor (des Gerichts)
Art 58 RL 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (PSD) ist dahin auszulegen, dass der Zahlungsdienstnutzer den Anspruch auf Korrektur grds verliert, wenn er nach Feststellung eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs seinen Zahlungsdienstleister hiervon nicht unverzüglich unterrichtet hat, auch wenn diese Unterrichtung innerhalb von 13 Monaten nach dem Tag der Belastung erfolgt ist.
