Special Purpose Acquisition Companies ("SPACs") und die mit ihnen verbundenen Transaktionen sind ein Phänomen, das vor allem während der COVID-19-Pandemie große Aufmerksamkeit erfuhr.1 Bei SPACs handelt es sich um Zweckgesellschaften (Mantelgesellschaften, die nicht operativ tätig sind und waren), deren Ziel der Erwerb einer selbst nicht börsennotierten Gesellschaft ist, die durch diesen sog "De-SPAC" (meist eine Verschmelzung) eine Börsennotierung erlangt ohne selbst den idR langwierigen Prozess des Börsengangs durchlaufen zu müssen.2 Investoren der SPAC investieren daher im Wesentlichen in die bloße Chance, dass die Geschäftsführung eine attraktive Zielgesellschaft findet (deshalb werden SPACs auch oft als "blank check companies" bezeichnet).3 Geschieht dies nicht, wird die SPAC liquidiert, ansonsten kommt den Investoren ein Austrittsrecht vor Durchführung des De-SPAC zu.4 Neben speziellen Optionsrechten für die Geschäftsführung, die meist mit den Gründern ident ist,5 werden im Zuge des eigenen Börsengangs von der SPAC sog "units" ausgegeben, bestehend aus Aktie(n) der SPAC und sog "(naked) warrants", wobei Letztere eine Call-Option für den Erwerb zusätzlicher Aktien zu einem bestimmten Preis vermitteln.6 Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten wieder stark gestiegenen SPAC-Aktivität weltweit7 sollen in diesem Beitrag kapitalmarktrechtliche Fragestellungen, die sich für SPACs in Ö stellen können, analysiert werden.

