Im Jahr 2003 hatte der österr Gesetzgeber mit dem ImmoInvFG erstmals einen speziellen innerstaatlichen Rechtsrahmen für die Auflage von Immobilienanlagen des offenen Typs geschaffen, dies noch lange bevor der europäische Gesetzgeber sich im Rahmen der AIFMD diesem Komplex in Teilaspekten widmete. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesem neuen Regelwerk ließ damals nicht lange auf sich warten, bereits im Jahr 2004 erschienen zwei Kurzkommentare, die der Praxis viele Jahre lang gute Dienste leisteten, aber mittlerweile durch den Gesetzgeber und die Praxis überholt wurden.