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Neuer Zank um die FMA-Kosten

EditorialBearbeiter: Philipp Fidler/Olaf Riss/Rainer WolfbauerZFR 2024/140ZFR 2024, 313 Heft 7 v. 24.7.2024

Kosten, die der FMA bei der Aufsicht über den österr Finanzmarkt entstehen, tragen seit Einrichtung dieser Behörde im Jahr 2002 im Wesentlichen die beaufsichtigten Finanzmarktteilnehmer selbst. Der Bund beteiligt sich vor dem Hintergrund des öffentlichen Interesses an der Allfinanzaufsicht direkt mit einem Fixbeitrag iHv 5,1 Mio €.11Der Bundeszuschuss besteht aus dem Basisbetrag iHv 4,6 Mio € gem § 19 Abs 4 FMABG sowie der zweckgebundenen pauschalen Abgeltung der im Rahmen der Regulatory Sandbox entstehenden Kosten iHv 0,5 Mio € gem § 23a Abs 8 FMABG. Dieser Bundesbeitrag ist jedoch nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn man die Gesamtkosten der FMA betrachtet, die im Jahr 2023 bereits 81,31 Mio € betrugen (VJ: 70,87 Mio €).22 FMA, Jahresabschluss 2023 der Finanzmarktaufsichtsbehörde, A 8, abrufbar unter https://www.fma.gv.at/publikationen/fma-jahresberichte/ (8. 7. 2024). Die Aufsichtskosten sind daher innerhalb eines Jahres um rund 14,7 % gestiegen. Der Bundesbeitrag beläuft sich demnach auf etwa 6,3 % der FMA-Gesamtkosten, den überwiegenden Rest, und zwar 75,71 Mio €, stemmen die beaufsichtigten Marktteilnehmer,33Ein weiterer Kostenblock von 0,5 Mio € für den Subrechnungskreis "Marktinfrastruktur" wurde bereits im Jahr 2023 gegenüber den betreffenden Kostenpflichtigen abgerechnet und gelangt daher im Jahr 2024 nicht mehr zur Verteilung. S FMA, Jahresabschluss 2023 der Finanzmarktaufsichtsbehörde, A 10. die der einschlägige Normtext (FMA-Kostenverordnung 2016; FMA-KVO 2016) als die "Kostenpflichtigen" bezeichnet (richtiger wohl: "Kostentragungspflichtigen" oder "Beitragspflichtigen"). Die Steigerung der FMA-Kosten lag damit rund 90 % über der Jahresinflation iHv 7,8 Prozentpunkten, welche die Statistik Austria für das Jahr 2023 ausweist.44Bezogen auf den VPI 2020: s https://www.statistik.at/fileadmin/announcement/2024/01/20240117VPIJahr2023.pdf (8. 7. 2024).

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