§ 23h BWG ermächtigt die FMA, Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der privaten Wohnimmobilienfinanzierung durch CRR-Kreditinstitute einzuführen. Diese gesetzliche Ermächtigung hat die Behörde durch Erlassen der seit 1. 8. 2022 in Kraft stehenden Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) ausgeübt. Die KIM-V und deren bisherige Novellen beruhen auf Empfehlungen des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) und den dazu eingeholten gutachterlichen Äußerungen der OeNB.