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Geänderte EBA-Leitlinien zur Festlegung und Offenlegung von Indikatoren für die globale systemische Relevanz

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/138ZFR 2024, 310 Heft 6 v. 26.6.2024

Die EBA hat am 20. 3. 2024 Leitlinien veröffentlicht, mit denen sie erneut ihre Leitlinien EBA/GL/2020/14 zur Festlegung und Offenlegung von Indikatoren für die globale systemische Relevanz ändert.11EBA/GL/2023/10 vom 20. 12. 2024. Die FMA hat hierzu Mitte Mai 2024 an die EBA eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO erstattet. Zuletzt war eine Änderung der Leitlinien mit den EBA/GL/2022/12 vom 29. 9. 2022 erfolgt.22Hierzu näher Wolfbauer, Änderung der EBA-Leitlinien zur Festlegung und Offenlegung von Indikatoren für die globale systemische Relevanz, ZFR 2024/20, 45. Diese wurden nunmehr aufgehoben und durch die neue Fassung der Leitlinien ersetzt, welche weiterhin folgende Parameter definieren:

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