Die EBA hat am 20. 3. 2024 Leitlinien veröffentlicht, mit denen sie erneut ihre Leitlinien EBA/GL/2020/14 zur Festlegung und Offenlegung von Indikatoren für die globale systemische Relevanz ändert.1 Die FMA hat hierzu Mitte Mai 2024 an die EBA eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO erstattet. Zuletzt war eine Änderung der Leitlinien mit den EBA/GL/2022/12 vom 29. 9. 2022 erfolgt.2 Diese wurden nunmehr aufgehoben und durch die neue Fassung der Leitlinien ersetzt, welche weiterhin folgende Parameter definieren: