Am 6. 3. 2024 hat die ESMA die jährliche Überarbeitung1 ihrer sich auf Art 28 GeldmarktfondsVO (VO [EU] 2017/1131) beziehenden Leitlinien für Stresstestszenarien nach der GeldmarktfondsVO erlassen.2 Die Compliance-Erklärung der FMA stand zu Redaktionsschluss noch aus. Die Leitlinien legen gemeinsame Referenzparameter für die Stresstestszenarien fest, welche in die von Geldmarktfonds oder Verwaltern von Geldmarktfonds gem Art 28 GeldmarktfondsVO durchgeführten Stresstests einbezogen werden sollen.