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EBA ändert die Leitlinien zum risikobasierten Geldwäsche-Aufsichtsansatz

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/107ZFR 2024, 254 Heft 5 v. 31.5.2024

Am 27. 11. 2023 hat die EBA ihre aus dem Jahr 2021 stammenden Leitlinien "über die Merkmale eines risikobasierten Aufsichtsansatzes bei der Bekämpfung von Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus und zu den Maßnahmen, die im Rahmen einer risikosensiblen Aufsicht gem Art 48 Abs 10 der RL (EU) 2015/849 (zur Änderung der Gemeinsamen Leitlinien ESAs/2016/72) zu ergreifen sind", - auch "Leitlinien zur risikobasierten Aufsicht" genannt11EBA/GL/2021/16 vom 16. 12. 2021, hierzu näher Wolfbauer, Leitlinien der EBA zur risikobasierten Geldwäsche-Aufsicht, ZFR 2022/173, 358. - geändert.22EBA/GL/2023/07 vom 27. 11. 2023. Die FMA hat zu diesem Regelwerk jüngst die Erklärung "intends to comply from 30. 12. 2024" abgegeben.

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