IO: §§ 30 und 31
Leitsatz (der Redaktion)
Waren alle Kunden, die im weiteren Verlauf jene Zahlungen leisteten, bei denen zwischen den Prozessparteien strittig ist, ob die Gläubigerstellung auf die bekl Zessionarin wirksam überging, am Tag der Sicherungszession bereits buchhalterisch über Kundenkontoblätter erfasst und erfolgte der jeweilige Globalzessionsvermerk auf jedem Kundenkontoblatt der Schuldnerin, so sind die für eine Sicherungszession von der Rsp für den Buchvermerk aufgestellten Voraussetzungen grds erfü llt.