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OeNB erlässt die Datenmodellverordnung neu

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/88ZFR 2024, 205 Heft 4 v. 29.4.2024

Infolge der Neufassung der Meldeverordnung FinStab 202411BGBl II 2024/87 vom 25. 3. 2024; hierzu näher oben Wolfbauer, OeNB erlässt neue Meldeverordnung FinStab 2024, ZFR 2024/87, 204. betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskrediten sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken, in deren Gefolge Inhalte des Kreditrisikos nun gemeinsam mit Inhalten des Länderrisikos an einem gemeinsamen Meldestichtag und in einer gemeinsamen Meldung erhoben werden, war es erforderlich, dass die OeNB auch die Datenmodellverordnung 2018 einer Überarbeitung unterzieht. Dies nahm die OeNB gleich zum Anlass für eine gänzliche Neukodifikation als Datenmodellverordnung 2024.22BGBl II 2024/88 vom 25. 3. 2024.

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