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OeNB erlässt neue Meldeverordnung FinStab 2024

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/87ZFR 2024, 204 Heft 4 v. 29.4.2024

Ende März 2024 hat die OeNB auf der Grundlage von § 44b Abs 2 Nationalbankgesetz 1984 (NBG) ihre VO betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskredite sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken als Meldeverordnung FinStab 2024 neu erlassen11Kundgemacht durch BGBl II 2024/87 vom 25. 3. 2024. und damit die vormalige Meldeverordnung FinStab 1/2018 mit Ablauf des 31. 8. 2024 außer Kraft gesetzt (§ 13 Meldeverordnung FinStab 2024).

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