Infolge der Neufassung der Meldeverordnung FinStab 20241 betreffend die Erfassung von Kredit- und Länderrisiken, Restlaufzeiten und Fremdwährungskrediten sowie Finanzinformationen von Auslandstochterbanken, in deren Gefolge Inhalte des Kreditrisikos nun gemeinsam mit Inhalten des Länderrisikos an einem gemeinsamen Meldestichtag und in einer gemeinsamen Meldung erhoben werden, war es erforderlich, dass die OeNB auch die Datenmodellverordnung 2018 einer Überarbeitung unterzieht. Dies nahm die OeNB gleich zum Anlass für eine gänzliche Neukodifikation als Datenmodellverordnung 2024.2