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RTS zur Datenbank über wesentliche Schwachstellen im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EuReCA)

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/45ZFR 2024, 103 Heft 2 v. 28.2.2024

Nach Art 9a Abs 2 EVA-VO hat die EBA eine zentrale Datenbank mit bestimmten gem Art 9a Abs 1 lit a EBA-VO gesammelten Informationen zu führen und diese Datenbank auf dem neuesten Stand zu halten. Dieses vor rund zwei Jahren eingerichtete neue Meldesystem für wesentliche Schwachstellen im Bereich der GWTF, auch EuReCA (European Reporting System for material CFT/AML weaknesses) genannt, soll eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Bemühungen von zuständigen Behörden und EBA zur Verhinderung und Bekämpfung von GWTF in der EU einnehmen. EuReCA soll Informationen über wesentliche Schwachstellen in einzelnen Finanzinstituten in der EU enthalten.

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