Im Mietrecht ist - genauso wie im Finanzmarktrecht - immer etwas los. Trotz dieser Gemeinsamkeit ist es allerdings selten, dass sich auf einem Schreibtisch zwischen dem Kommentar zum BörseG und zum PfandBG ein MRG-Kommentar findet. Beide Rechtsgebiete verlangen in besonderem Maße Spezialwissen. Solches Spezialwissen ist in dieser Kombination selten anzutreffen und ebenso selten erforderlich.