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EBA ändert ihre Leitlinien zur WohnimmobilienkreditRL betreffend Zahlungsrückstände und Zwangsvollstreckung

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/220ZFR 2024, 510 Heft 10 v. 30.10.2024

Bereits Ende Juni 2024 hatte die EBA ihre Leitlinien aus dem Jahr 2015 zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung11EBA/GL/2015/12 vom 1. 6. 2015. punktuell geändert.22EBA/GL/2024/10 vom 28. 6. 2024. Mitte Oktober hat nun die FMA an die EBA eine positive Compliance-Erklärung gem Art 16 Abs 3 EBA-VO ("fully compliant") erstattet. Die Leitlinien gelten bereits seit dem 22. 10. 2024 (vgl Rz 6).

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