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Leitlinien der ESMA zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/219ZFR 2024, 509 Heft 10 v. 30.10.2024

Die ESMA hat im August 2024 für

OGAW-Verwaltungsgesellschaften, einschließlich aller OGAW, die keine OGAW-Verwaltungsgesellschaft benannt haben,Verwalter von AIF, einschließlich intern verwalteter AIF, EuVECA, EuSEF und ELTIF,

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