Die vorliegenden Leitlinien der EBA "über die Anwendung des Gruppenkapitaltests für Wertpapierfirmengruppen gem Art 8 VO (EU) 2019/2033 " (IFR)1 legen - sowohl auf Einzel- als auch auf
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konsolidierter Basis - fest, wie die zuständigen Behörden Art 8 Abs 1 und Art 8 Abs 4 IFR umsetzen sollten, um Wertpapierfirmengruppen die Anwendung des Gruppenkapitaltests ("Erlaubnis für einen Gruppenkapitaltest") oder das Halten eines niedrigeren Eigenmittelbetrags als den gem Art 8 Abs 3 IFR berechneten Betrag ("Erlaubnis zum Halten eines niedrigeren Betrags") zu erlauben. Sie richten sich nicht nur an die zuständigen Behörden iSv Art 4 Abs 2 Z i EBA-VO, sondern auch an die Finanzinstitute iSv Art 4 Abs 1 EBA-VO, sofern diese Finanzinstitute in den Anwendungsbereich der IDF und der RL (EU) 2019/2034 (IFR) fallen (vgl Rz 5-9).