Am 19. 6. 2024 hat die EBA ihre Leitlinien auf der Grundlage von Art 45 Abs 8 VO (EU) 2023/1114 (MiCAR) zur Festlegung der gemeinsamen Referenzparameter der Stresstestszenarien für die Liquiditätsstresstests gem Art 45 Abs 4 MiCAR veröffentlicht.1 Ende September hat die FMA hierzu eine positive Compliance-Erklärung abgegeben, wobei die Leitlinien bereits seit dem 30. 9. 2024 gelten.