vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der FMA-Kostenverordnung 2016 berücksichtigt Kryptodienstleister als Kostenpflichtige

AktuellesBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2024/215ZFR 2024, 506 Heft 10 v. 30.10.2024

Mit der jüngsten Novelle der FMA-Kostenverordnung 2016 (FMA-KVO 2016)11BGBl II 2024/264 vom 27. 9. 2024. implementiert die FMA in erster Linie das Kostenrecht zum Vollziehungsaufwand für Kryptodienstleister gem VO (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Damit erfüllt die Behörde den Regelungsauftrag gem § 22 Abs 4 MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetzes (MiCA-VVG) und ergänzt das horizontale Kostenrecht im Rahmen des Regelungsauftrages gem § 19 Abs 7 FMABG entsprechend.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte