RL 93/13/EWG : Art 6 Abs 1, Art 7 Abs 1
Tenor (des Gerichts)
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 RL 93/13/EWG über missbräuchl Klauseln in Verbraucherverträgen sind im Licht des Effektivitätsgrundsatzes dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Rsp entgegenstehen, nach der das nationale Gericht einen Antrag eines Verbrauchers auf Erlass vorläufiger Maßnahmen zurückweisen kann, der darauf gerichtet ist, dass bis zu einer endgültigen E über die Nichtigerklärung des von diesem Verbraucher geschlossenen Darlehensvertrags wegen darin enthaltener missbräuchl Klauseln die Zahlung der nach diesem Vertrag geschuldeten Monatsraten ausgesetzt wird, wenn der Erlass dieser vorläufigen Maßnahmen erforderlich ist, um die volle Wirksamkeit dieser E sicherzustellen.