ESAEG: § 12
Leitsatz (der Redaktion)
Privilegierte Höherdeckung eines Bankguthabens nach Zahlung einer Firmenpension: Der Kunde eines Kreditinstituts kann sich durch die Eröffnung neuer Konten keinen erhöhten Schutz verschaffen. Umgekehrt reduziert aber die Umverteilung seiner Guthaben auf Konten beim selben Kreditinstitut - mögen diese auch neu eröffnet werden - die Einlagensicherung auch nicht (Bestätigung der Rsp zu 1 Ob 241/21d, 6 Ob 58/22f).