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Erneut unzulässiger Alternativvorwurf bei der Bestrafung einer Bank wegen Sorgfaltspflichtverstößen

JudikaturVwGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/128ZFR 2023, 292 Heft 6 v. 22.6.2023

FM-GwG: § 2 Z 3, § 6 Abs 1 Z 2, § 7 Abs 1, § 9 Abs 1, § 23 Abs 4, § 34 Abs 2, § 35 Abs 3

Leitsatz (der Redaktion)

Resultierte eine zur Last gelegte Sorgfaltspflichtverletzung (hier: die Identifizierung eines wirtschaftl Eigentümers des Bankkunden) aus untaugl Vorkehrungen zur Verhinderung derartiger Sorgfaltsverstöße und war nicht Folge der Missachtung an sich taugl Sicherheitsvorkehrungen durch Mitarbeiter der Bank, wurde aber die Strafbarkeit der Bank als juristische Person mit dem Spruch des bekämpften Straferk sowohl auf § 35 Abs 1 als auch auf Abs 2 FM-GwG gestützt, so enthält der Spruch einen rechtswidrigen Vorwurf.

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