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Kein Gerichtserlag von Krypto-Assets

JudikaturOGHBearbeiter: Rainer WolfbauerZFR 2023/107ZFR 2023, 247 Heft 5 v. 24.5.2023

ABGB: § 1425

Leitsätze (der Redaktion)

Argumentiert die Erlegerin, der Erlagsgrund sei gegenüber allen ihren Vertragspartnern in der technischen Beschaffenheit der "Blockchain" als Gesamtheit begründet, so ist daraus nichts gewonnen, weil der Gerichtserlag nach § 1425 ABGB nicht zur Umgehung technischer Probleme vorgesehen ist und im Übrigen der die Leistung verhindernde Grund nicht in der Person des Erlegers selbst gelegen sein darf.

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