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Zur Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bei Amtsrevisionen

BeiträgeMiriam C. HoferZFR 2023/97ZFR 2023, 213 Heft 5 v. 24.5.2023

1. Einleitung

Die sprichwörtlichen "Mühlen der Justiz" mahlen bekanntlich langsam - und während sie noch mahlen, werden sie manches Mal von der Realität überholt: ein Haus, das abgerissen wird, bevor die Abbruchbewilligung vom VwGH bestätigt wurde;11S Cech, Der Tod eines Wiener Gründerzeithauses in zwei Akten, immolex 2017, 11, betreffend die Rs VwGH 19. 9. 2016, Ra 2016/05/0088. ein Asylwerber, der vor der hg E über seinen Aufenthaltsstatus bereits abgeschoben wird.22Zu dieser Problematik ausf etwa Urban, Die aufschiebende Wirkung im Asylverfahren, in Filzwieser/Taucher (Hrsg), Asyl- und Fremdenrecht. Jahrbuch 2018 (2018) 129. Auch wenn einem Unternehmer der Entzug der Gewerbeberechtigung oder einem Steuerzahler eine existenzgefährdende Abgabenschuld droht, scheint ein Aufschub der Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage notwendig, um unwiederbringlichen Schaden zu verhindern.

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